UNVOLLSTÄNDIGEN BOOTE

 

Die Experten unterstützen die Hersteller von unvollständigen Booten bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die in der Richtlinie 2013/53/EU geforderte Herstellerbescheinigung und führt ggf. für vorgefertigte Rümpfe Festigkeitsprüfungen durch. Dabei wird in der Regel der Standard EN ISO 12215 einschließlich Prüf-Software angewendet.

Für unfertige Fahrzeuge kann ein/e RumpfbescheinigungBaubescheinigung ausgestellt werden.

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