Die Grunhdlage der Prüfung und Zertifizierung nach der Europäischen Sportbootdirektive stellen die Technischen Unterlagen nach dem Anhang IX der Richtlinie dar.
Nur aussagefähige Technische Unterlagen mit dem Nachweis der Einhaltung rechtsverbindlicher Standards, bewährter Vorschriften und anerkannter Kalkulationsmethoden bringen Rechtssicherheit und wirken im Sinne der Haftungsbeschränkung; Checklisten allein ohne Fotos genügen diesem Anspruch nicht.
Wir sind in der Lage, durch enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Fachleute unseres Bereiches »Feststellung der Konformität/Inspektion« mit Yachtkonstrukteuren, Bootsherstellern und Produzenten von Zubehörteilen zu garantieren, dass gerichtsfeste Technische Unterlagen erarbeitet werden (Anforderungslisten siehe Downloadbereich).
Die Technischen Unterlagen sind dem Bootskäufer nicht zugänglich. Sie verbleiben beim Hersteller bzw. in unserem o. g. Bereich und können nur von der Marktaufsicht oder durch Gerichtsbeschluss eingesehen werden; der vertrauliche Umgang mit Dokumenten, technischen Lösungen und konstruktiven Details ist also gewährleistet.
Kontaktieren Sie uns um den richtigen Experten für Ihr Anliegen zu finden, sodass die Unterlagen dem notwendigen Stand der Technik entsprechen.