HÄNDLER UND BOOTSEIGNER
Experten für Bootseigner für
- Bauaufsicht durch unsere autorisierte Partner
- Beratung zur Vorbereitung von Prüfung, Zertifizierung für Boote, die unter Artikel 8 der Sportbootrichtlinie fallen:
- Boote, für die ein Hersteller, der die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen der Sportbootrichtlinie übernimmt, nicht identifiziert werden kann (z. B. Bau im Projektmanagement des Eigners oder Händlers)
- Boote, bei denen der Hersteller nicht bereit ist, eine Konformitätserklärung zu unterzeichnen (z. B. Importboote aus Ländern außerhalb der EU)
- Boote, deren Herstellerfirma nicht mehr existiert