HÄNDLER UND BOOTSEIGNER

 

Experten für  Bootseigner für

  • Bauaufsicht durch unsere autorisierte Partner
     
  • Beratung zur Vorbereitung von Prüfung, Zertifizierung für Boote, die unter Artikel 8 der Sportbootrichtlinie fallen:
     
  1. Boote, für die ein Hersteller, der die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen der Sportbootrichtlinie übernimmt, nicht identifiziert werden kann (z. B. Bau im Projektmanagement des Eigners oder Händlers)
     
  2. Boote, bei denen der Hersteller nicht bereit ist, eine Konformitätserklärung zu unterzeichnen (z. B. Importboote aus Ländern außerhalb der EU)
     
  3. Boote, deren Herstellerfirma nicht mehr existiert
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